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Unterrichtsformen / Entgelte


Einzelunterricht
Jeder Schüler/jede Schülerin wird einzeln von der Lehrkraft unterrichtet. Der Einzelunterricht bietet somit die intensivste und individuellste Auseinandersetzung mit dem Instrument.

Gruppenunterricht
Gruppenunterricht ist in kleinen (2-3 Schüler) und größeren Gruppen (4-8 Schüler) in ausgewählten Fächern möglich. Insbesondere bei jüngeren Kindern, vor allem wenn sie aus dem Kursunterricht der Elementaren Musikpädagogik in den Instrumental- oder Vokalunterricht wechseln, ist es empfehlenswert, Gruppenunterricht zu wählen. Voraussetzung ist unter anderem, dass genug Anmeldungen in der gleichen Altersgruppe vorhanden sind.

Kursunterricht
Besonders im Bereich der Elementaren Musikpädagogik findet der Unterricht in Kursstärke (je nach Kurs ca. 8-12 Kinder) statt.
Darüber hinaus bietet die Musikschule zusätzliche Ensemble- und Ergänzungskurse (z.B. Theorie/Gehörbildung) an. Diese sind für Schüler der Musikschule kostenlos.

Die Teilnahme an den Unterrichtsangeboten der Musikschule ist grundsätzlich entgeltpflichtig. Den monatlichen Unterrichtsentgelten liegt ein Jahresentgelt zugrunde, welches in 12 gleichen Monatsraten jeweils zum 15. eines jeden Monats im voraus auf ein Konto der Bezirkskasse unter Angabe des Kassenzeichens zu zahlen ist. Die Ferien der Berliner Schulen sowie gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei.

Entgelte im Monat

Einzelunterricht  30 Min./Wo   48,00 €
   45 Min./Wo   60,00 €
   60 Min./Wo   80,00 €

Gruppenunterricht  45 Min./Wo   36,00 €
mit bis zu drei Teilnehmer
(je Teilnehmer)
 60 Min./Wo   48,00 €

Ergänzungsfächer
(je Teilnehmer)
 60 Min./Wo  12,00 € 

Musikalische Früherziehung
(je Teilnehmer)
 60 Min./Wo   13,00 €

Instrumentenkarussell
(je Teilnehmer)
 45 Min./Wo   25,00 €

Nutzungsgentgelt für Instrumente                   6,00 €

Verwaltungskosten-
pauschale pro Vertrag
                  6,00 €


Entgeltermäßigung:
Die Musikschule kann unter bestimmten Voraussetzungen Entgeltermäßigungen gewähren. Diese sind mit dem dafür vorgesehenen Formular zu beantragen. Voraussetzung ist der abgeschlossene Unterrichtsvertrag. Weitere Auskünfte erteilt die Musikschule unter der Tel.-Nr.: 5411066 zu den Sprechzeiten des Sekretariats. Die Entgeltermäßigung wird grundsätzlich nur für die Dauer von zwölf Monaten gewährt, ist aber verlängerbar. Sie endet automatisch, wenn nicht zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein neuer Antrag gestellt wird. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Leihinstrumente:
Soweit vorhanden, kann die Musikschule an Schüler mit laufendem Unterrichtsvertrag Instrumente vermieten. Das Nutzungsentgelt beträgt zur Zeit monatlich 6,00 Euro. Außerdem sind die Instrumente vom Entleiher zu versichern. Die Leihzeit ist auf maximal ein Jahr begrenzt, kann aber auf Antrag in Ausnahmefällen verlängert werden.

 

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